Rechtsanwalt Axel Heinz

Wir stehen für Kompetenz und langjährige Erfahrung in verschiedenen Fachdisziplinen. Lernen Sie uns hier besser kennen.

 

Herr Heinz ist seit 1997 zugelassener Rechtsanwalt. Fachanwalt für Arbeitsrecht ist er seit dem Jahr 2004. Fachanwalt für Familienrecht seit dem Jahr 2013.

 

Unsere Schwerpunkte

 Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

- arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung

- Kündigungs- und Kündigungsschutzrecht, Sonderkündigungsschutz

- Lohnforderungen

- Betriebsvereinbarung / Einigungsstelle

- Arbeitsförderung SGB III , Schwerbehindertenrecht SGB IX

- Teilhabe am Arbeitsleben in Werkstätten für behinderte Menschen

- kirchliches Arbeitsrecht, AVR und Schlichtungsstelle

 

 

 Fachanwalt für Familienrecht

 

- Scheidungsrecht national und international

- nationales und internationales Güterrecht

- Kindes- und Ehegattenunterhaltsrecht

- Kindschaftsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht

 

 

weitere Tätigkeitsschwerpunkte

 

- Erb- und Pflichtteilsrecht

- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

- Vorsorgevollmachten / Patientenverfügung

- Kauf- und Werkvertragsrecht sowie individuelles Baurecht

- Schadensregulierung von Verkehrsunfällen außergerichtlich und gerichtlich

- Forderungsbeitreibung (Inkasso)

- Mietrecht (Zahlung / Räumung / Mieterhöhung)

- Gewährleistungsrecht und Garantie

- Schadensersatzrecht

- Darlehensrecht

- Sachenrecht, Grundeigentumsrecht, Besitzrecht und Besitzstörungsrecht

 

 

 

Weitere Rechtsbereiche

Wir vertreten Sie außerdem gerne bei Fragen in Bezug auf

  •  Privates Baurecht
  •  Wohnungseigentumsrecht
  •  Owi- und Bußgeldsachen